Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierarztpraxis Karpf

  1. Patienten- und Besitzerdaten
    • Wir legen für jedes Tier eine Kartei an, um auch zukünftig bei Behandlungen wichtige Informationen Ihres Tieres zur Hand zu haben. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und fallen unter die ärztliche Schweigepflicht.
  2. Kosten für Untersuchung und Behandlung
    • Die Berechnung der Untersuchungs- und Behandlungskosten erfolgt nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Alle tierärztlichen Behandlungen, Untersuchungen und Medikamentenabgabe können grundsätzlich nicht auf offene Rechnungen erfolgen. Notfallbehandlungen und Operationen müssen bei Abholung des Patienten bezahlt werden. Sie können dabei zwischen Barzahlung oder der Bezahlung mit EC-Karte wählen.
    • Voraussichtliche Kosten für Untersuchung und Behandlung eines Tieres können nur als grobe Schätzung angegeben werden.
  3. Behandlungs- und Aufnahmebedingungen
    • Die Aufnahme erfolgt nach vorheriger Anmeldung.
    • Der Besitzer ist verpflichtet, bei der Anmeldung Auffälligkeiten bzw. gefahrenträchtige Verhaltensweisen seines Tieres anzugeben.
    • Der Auftraggeber erteilt dem Tierarzt den Auftrag zur Untersuchung und Behandlung eines Tieres. In Abstimmung mit dem Tierarzt wird der Umfang der Untersuchung festgelegt. Soweit nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erstreckt sich der Untersuchungs- bzw. Behandlungsauftrag ausschließlich auf die mündliche/schriftliche Vereinbarung.
    • Der Tierarzt ist nicht verpflichtet, über die mit den einzelnen Schritten der Untersuchung/Behandlung verbundenen Risiken aufzuklären, soweit die Maßnahmen nicht über den vereinbarten Rahmen hinausgehen.
    • Die Tierarztpraxis Karpf verpflichtet sich, die Behandlungen und Operationen nach den Regeln der tierärztlichen Kunst durchzuführen. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder für eine erfolgreiche Behandlung wird in keinem Fall gegeben. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf Nachbesserung, Wiederholung der Operation, auf Minderung des Honorars und auf Schadensersatz, letzteres auch im Hinblick auf etwaige Folgeschäden.
    • Die Interpretation der erhobenen Befunde erfolgt nach bestem Wissen des Tierarztes. Sie stellt eine persönliche Einschätzung dar.
    • Nach erfolgreicher Untersuchung bzw. Behandlung ist der volle Rechnungsbetrag umgehend zu bezahlen. Im Falle eines überbringers haftet der Unterzeichner als Auftraggeber. Der Tierbesitzer / Auftraggeber verpflichtet sich, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit bei Anmeldung anzugeben.
    • Die stationär aufgenommenen Tiere werden zu einer vereinbarten Zeit ausgegeben. Die Tierarztpraxis Karpf ist zur Prüfung der Legitimation des Abholers nicht verpflichtet.
    • Bei stationärer Behandlung ist der Besuch des Tieres aus medizinisch-hygienischen Gründen nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedarf einer Absprache mit der Tierarztpraxis Karpf.
    • Der Tierarzt verpflichtet sich über die im Zusammenhang mit der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Im Falle eines Besitzerwechsels ist der Tierarzt berechtigt, dem neuen Besitzer / Kaufinteressenten des Tieres Auskünfte zu erteilen, sobald der Auftraggeber dies ausdrücklich gestattet.
    • Die in der Praxis angefertigten Unterlagen, insbesondere der Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen bleiben aus Urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Tierarztpraxis Karpf. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Das Recht des Tierhalters auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht des behandelnden Tierarztes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
    • Für den Erfolg einer Behandlung (Therapie) wird in keinem Fall eine Gewähr übernommen.